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Basis der Qualifizierung zum "General Safety Manager" ist die Ausbildung zur "Fachkraft für Arbeitssicherheit" (SiFa) mit dem Schwerpunkt Bauwesen. Darauf aufbauend werden die Qualifikationen zur "Fachkraft für Sicherheits-Koordination" (FaSiKo) sowie zum Brandschutzbeauftragten (BSB) vermittelt. Abgerundet wird die Qualifizierung durch die Ausbildung zum EHS-Manager, d. h. eine umfangreiche Schulung zu Qualitäts- und Arbeitsschutz- sowie integrierten Managementsystemen.
Damit ist der "General Safety Manager" die erste Wahl; überall dort, wo es um Sicherheit und Gesundheit für die Beschäftigten geht. Im Unternehmen und auf der Baustelle. |
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Unterlagen für Ihr Gespräch mit der Arbeitsagentur (Bildungsgutschein)
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Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist als Berater des Unternehmers für alle Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zuständig. Dies beinhaltet die Beratung zur rechtssicheren Umsetzung der umfangreichen Anforderungen aus dem staatlichen sowie dem berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzrecht.
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Die Qualifikation zum "EHS-Manager" (EHS) beinhaltet eine Kombination aus verschiedenen Ausbildungen.
Basis der Qualifizierung ist die Ausbildung zur "Fachkraft für Arbeitssicherheit" (SiFa). Darauf aufbauend wird die Qualifikation zum "EHS-Manager" (EHS) vermittelt.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Manager für Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit (Environment, Health and Safety - EHS) gehört die Integration des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in ein betriebliches Managementsystem. Mit erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung erhält der Teilnehmer auch den Nachweis "DGQ-Qualitäts- und OHS-Beauftragter". |
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Die Qualifikation zur "Fachkraft für Sicherheits-Koordination" (FaSiKo) beinhaltet eine Kombination aus verschiedenen Ausbildungen.
Basis der Qualifizierung ist die Ausbildung zur "Fachkraft für Arbeitssicherheit" (SiFa) mit dem Schwerpunkt Bauwesen. Darauf aufbauend wird die Qualifikation zur "Fachkraft für Sicherheits-Koordination" (FaSiKo) vermittelt.
Die Qualifikation des FaSiKo entspricht unter anderem auch dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) nach Baustellenverordnung, ist allerdings deutlich umfangreicher. |
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Die Qualifikation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator nach Baustellenverordnung besteht, gemäß der technischen Regel RAB 30 Anlagen B & C, aus zwei Teilen.
Diese beiden Teile können in in zwei entsprechenden Seminaren oder in einem Kompaktseminar in einer Woche bei uns erworben werden.
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| Nr. |
Seminarbezeichnung |
Flyer |
Anfrage |
| 310 |
Kompaktausbildung
SiGeKo nach RAB 30, Anlage B & C
Weiterbildungsanerkennung durch: AKNW |
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| 311 |
Inhouse-Seminar: Kompaktausbildung
SiGeKo nach RAB 30, Anlage B & C
Weiterbildungsanerkennung durch: AKNW |
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| 313 |
Sommer-Akademie: Kompaktausbildung
SiGeKo nach RAB 30, Anlage B & C |
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| 315 |
Kompaktausbildung
SiGeKo nach RAB 30, Anlage B & C
Wie 310, aber Förderung durch Arbeitsagentur |
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| 319 |
Praxisseminar
Praktische Begleitung beim 1. SiGeKo-Projekt |
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| 360 |
Qualifizierung SiGeKo nach RAB 30 Anlage C,
Spezielle Koordinatorenkenntnisse
Weiterbildungsanerkennung durch: VDSI |
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| 363 |
Sommer-Akademie
Qualifizierung SiGeKo nach RAB 30 Anlage C,
Spezielle Koordinatorenkenntnisse
Weiterbildungsanerkennung durch: VDSI |
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| 365 |
Qualifizierung SiGeKo nach RAB 30 Anlage C,
Spezielle Koordinatorenkenntnisse
Wie 360, aber Förderung durch Arbeitsagentur |
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| 370 |
Qualifizierung SiGeKo nach RAB 30 Anlage B,
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
Weiterbildungsanerkennung durch: AKNW |
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Die Qualifikation zur "Fachkraft für Brandschutz" (FaBra) beinhaltet eine Kombination aus verschiedenen Ausbildungen.
Basis der Qualifizierung ist die Ausbildung zur "Fachkraft für Arbeitssicherheit" (SiFa) mit dem Schwerpunkt Bauwesen. Darauf aufbauend wird die Qualifikation zur "Fachkraft für Brandschutz" (FaBra) vermittelt.
Die Qualifikation der Fachkraft für Brandschutz entspricht unter anderem auch dem Brandschutzbeauftragten, ist allerdings deutlich umfangreicher.
In der Ausbildung werden auch die Anforderungen der neuen Richtlinie vfdb 12/09-01:2009-03 umgesetzt.
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Die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten wird in verschiedenen technischen Regeln beschrieben. Die Pflicht zur Bestellung ergibt sich aus einigen Bauvorschriften bzw. den Vorgaben des Versicherers.
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